Teilnahmebedingungen
1. Registrierung/Teilnahme
Für die Teilnahme am Gewinnspiel sowie am Wettbewerb sind alle Pflichtfelder auf der Webseite https://sanube.at/gewinnspiel auszufüllen, welche als Pflichtfelder deklariert sind. Es handelt sich hierbei um ein Kontaktformular, welche uns alle Informationen via E-Mail übermittelt.
2. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt zur Teilnahme am Gewinnspiel sind alle
Personen, die alle erforderlichen Daten richtig ausgefüllt, die Schätzfrage richtig erraten und die Einwilligung zum Erhalt von Werbung erteilt haben.
Teilnahmeberechtigt zur Teilnahme am Gewinnspiel „HTL – Gewinnspiel“ sind alle Personen,
die alle erforderlichen Daten richtig ausgefüllt haben. Der
Veranstalter behält sich das Recht vor eine Nennung aus sachlichen Gründen als Nichterfüllung
der Gewinnspielanforderungen anzusehen.
Der Veranstalter hält sich darüber hinaus jederzeit das Recht vor, bestimmte Personen aus
sachlichen Gründen von der Teilnahme vom Gewinnspiel auszuschließen. Jedenfalls
ausgeschlossen sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte sowie gesetzliche Vertreter. Eine Teilnahme
über Gewinnspiel-Agenturen oder sonstige Dritte, die den Teilnehmer bei einer Vielzahl von
Gewinnspielen anmelden, ist ausgeschlossen.
3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel „HTL – Gewinnspiel“ ist per Internet möglich. Durch die Teilnahme am
Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die
Teilnahme ist bis spätestens 14.02.2023, 13:00 Uhr möglich.
4. Gewinnermittlung &Teilnahmefrist
Aus allen Teilnehmern, die bis zum in Z 3 angegebenen Zeitpunkt alle zur Teilnahme
erforderlichen Kriterien erfüllen, wird für das Gewinnspiel „HTL Gewinnspiel“ der am Nähesten zur Schätzsumme gelangt ermittelt. Der Gewinner wird am Donnerstag, 16.02.2023 per E-Mail oder Telefon verständigt!
5. Gewinn
Der Gewinn des Gewinnspiels „HTL Gewinnspiel“ besteht aus 500 Euro in bar, welcher nach Kontaktaufnahme bei uns in Hartwagen abgeholt werden kann. Nach Wunsch auch Versand möglich!
6. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden per E-Mail oder Telefon benachrichtigt.
7. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
8. Übermittlung der Gewinne
Die Gewinne werden entweder persönlich übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen
Lichtbildausweises) oder – auf Nachfrage – an die Adresse des Gewinners versendet. Dazu
muss sich der Teilnehmer jedoch bereit erklären, dem Veranstalter eine Lieferadresse
mitzuteilen. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Benachrichtigung
zurückmeldet, verliert er jeglichen Gewinnanspruch.
9. Änderungs- und Beendigungsvorbehalt
Die Sanube GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung
abändern, abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel
aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der SoUund/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche
die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße
Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die Sanube GmbH zudem das
Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.
10. Datenschutz sowie Einwilligung zur zur privaten und kommerziellen Nutzung von
Bildrechten
Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu
Zwecken der Abwicklung der Gewinnspiele und dem Wettbewerb verwendet. Die Teilnehmer
willigen durch Teilnahme am Gewinnspiel und Akzeptieren der Teilnahmebedingungen der
unbeschränkten Verwertung ihrer Bildrechte zu privaten und/oder kommerziellen Zwecken
sowie zur Weitergabe an Dritte in Verbindung mit den Gewinnspielen und dem Wettbewerb ein.
Es gilt die Datenschutzerklärung der Sanube GmbH unter Beachtung der in Österreich gültigen
Datenschutzbestimmungen.
11. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung
der Gewinne.
Die Sanube GmbH haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung,
die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, –
erfassung, – übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen,
insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer
Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch
fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die Sanube GmbH haftet auch
nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware
und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder
mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn
E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und
infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die
Sanube GmbH nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme
und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der
Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im
Übrigen haftet die Sanube GmbH nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner
gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Sanube GmbH haftet weiter nicht
für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem
Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet
wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in
einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die
ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt
wird.